Sucht SwissRelief Mitarbeiter in der Schweiz oder im Ausland?
Zur Zeit hat SwissRelief keine Stellen-Vakanz. Falls Sie sich für eine Tätigkeit in der internationalen sowie interkulturellen Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland interessieren, dann empfiehlt Ihnen SwissRelief, die Jobbörse von www.cinfo.ch zu konsultieren.
Leistet SwissRelief auch in der Schweiz finanzielle Hilfe?
Bedingt durch seine statutarische Ausrichtung, hilft unser Hilfswerk ausschliesslich im Ausland.
Werden Zuwendungen an SwissRelief verdankt?
Spenden unter CHF 100.- von Einzelpersonen werden nach Zahlungseingang nur auf Verlangen verdankt. Standardmässig werden unseren Spendern alle Zuwendungen während einem Jahr zusammengefasst und zum Abschluss des Buchhaltungsjahres verdankt. Diese Regelung erachtet SwissRelief als zweckmässig und effizient. Sie betrifft nicht Gross-Spender oder Partner-Institutionen, mit welchen wir informell und bidirektional im Austausch stehen.
Können Zuwendungen an SwissRelief von den Steuern abgezogen werden?
In ihrem Schreiben vom 24.01.2007 anerkennt die Steuerverwaltung des Kantons Bern den gemeinnützigen Status von SwissRelief. Zuwendungen können demnach bei den Steuern als Aufwand geltend gemacht werden: Für die Kantons- und Gemeindesteuern gestützt auf Art. 38 Abs. 1 Bst a sowie Art. 83 Abs 1 Bst g des Steuergesetztes (StG) und für die Bundessteuern gestützt auf Art. 56 Bst G des Gesetztes über die direkte Bundessteuer (DBG). Spenden können geltend gemacht werden bis maximal 20 % der um die Aufwendungen verminderten Einkünfte, bei jährlichen Zuwendungen von insgesamt mindestens CHF 100.-.
Die jährliche Verdankung von SwissRelief ist Ihr Beleg mit welchem Sie den Steuerabzug betreffend ihrer Zuwendung geltend machen können. Von den übrigen Kantonen hat SwissRelief noch keine Anerkennung zur Steuerbefreiung (Stand: 8/09). Normalerweise wird auf Kantonsebene jedoch die jeweilige Steuerbefreiung von Hilfswerken aus anderen Kantonen anerkannt.
Wo finde ich die Erfolgsrechnung?
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne die Jahresrechnung zu. Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich per Post.
Wie hoch ist der Abzug für den administrativen Aufwand?
Die Abzüge variieren und richten sich bei substantiellen Partnern und grossen Projekten nach dem Aufwand der durch sie geforderten administrativen Betreuung. Bei intensiven Anforderungen (beispielsweise betreffend operationeller und/oder finanzieller Berichterstattung, Feldbesuchen, Buchhaltung, externer sowie lokaler Buchprüfung durch akkreditierten Auditor, etc.) kann der Abzug mehr als 10% betragen. Dieser wird in der Regel mit den substantiellen Projektpartnern vor der Realisation der Aktivität ausgehandelt. SwissRelief geht davon aus, dass sich ein potentieller Spender bewusst ist, inwiefern seine Anforderungen Kosten verursachen werden, damit eine seinen Anforderungen entsprechende Begleitung des Projekts gewährleistet werden kann. Eine Ausnahme bilden zweckbestimmte Kleinspenden, bei welchen pauschal 18 % für die fachgerechte Begleitung des Hilfsprojekts sowie die administrativen Kosten verrechnet werden.
Braucht es SwissRelief? Hat es nicht schon genügend Hilfswerke?
Ja, es braucht Hilfswerke wie SwissRelief. Die Natur beweist, dass Vielfalt die Effizienz steigert. In Anbetracht der Spendenaufrufe bekommt man aus Schweizersicht verständlicherweise den Eindruck, dass es bereits genügend Hilfswerke hat. Aus der Sicht unserer nationalen Partner gibt es jedoch noch immer sehr grossen Handlungsbedarf. Was SwissRelief auszeichnet, ist seine hohe Effizienz, weil SwissRelief konsequent partnerschaftliche Zusammenarbeit mit lokalen Gruppen sucht. Das Zusammenwirken in Netzwerken erlaubt bei eintretenden Ereignissen sehr kurze Reaktionszeiten. Flache Strukturen und dezentrale Chargen ermöglichen moderaten administrativen Aufwand, was der Projektarbeit zugute kommt. Das Suchen und Ausarbeiten von lokalen Lösungen ermöglicht langfristige Hilfe, leistet einen Beitrag zu Selbständigkeit und stärkt den lokalen Partner. Wir haben den Eindruck, dass SwissRelief ein sehr wichtiges Segment in der Entwicklungs-Zusammenarbeit abdeckt, welches von anderen humanitären Hilfswerken kaum abgedeckt werden kann.
Kann SwissRelief als Sponsor angefragt werden?
Um die Kosten tief zu halten, prüfen wir keine unaufgefordert zugesandten Sponsoring-Anfragen, sowie auch keine Hilfs- oder Projektgesuche.
Möchte SwissRelief durch Werbung auf sich aufmerksam machen?
Um die Kosten tief zu halten, prüfen wir keine unaufgefordert zugesandten Sponsoring-Anfragen, sowie auch keine Hilfs- oder Projektgesuche.